Einfuhr von Erzeugnissen aus ökologischem Landbau: Alles, was Sie wissen müssen

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Rows of fruit and veg

Alles, was Sie über Einfuhrerklärungen für Erzeugnisse aus ökologischem Landbau wissen müssen
Unternehmen, die importierte Produkte in der Europäischen Union als ökologische Erzeugnisse verkaufen wollen, müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Dokumente in Ordnung haben.

Eines der wichtigsten Dokumente ist in diesem Fall die Kontrollbescheinigung (Certificate of Inspection).

Einfuhr von Bioprodukten in die Europäische Union

Die Europäische Union verfügt über Regeln und Vorschriften, um zu bestimmen, ob ein Produkt als ökologisch gilt. Die Produkte müssen den gleichen Standards entsprechen wie die in der Europäischen Union produzierten.

Die Europäische Union hat Abkommen mit Ländern geschlossen, die über Standards und Kontrollmaßnahmen verfügen, die denen der Europäischen Union gleichwertig sind. In diesen Fällen werden die meisten Inspektionen und Zertifizierungen im Herkunftsland durchgeführt. Dies gilt für Produkte aus Argentinien, Australien, Chile, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Tunesien, der Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.

Wenn Sie Produkte aus anderen Nicht-EU-Ländern einführen möchten, müssen diese von unabhängigen, von der Europäischen Kommission benannten Stellen kontrolliert und zertifiziert werden. Wenn Sie Nicht-EU-Erzeugnisse einführen wollen, die in der Europäischen Union als ökologisch vermarktet werden, müssen Sie sich an die zuständige nationale Kontrollstelle wenden. Diese Liste finden Sie hier.

Für Erzeugnisse aus der Ukraine, Kasachstan, Moldawien, der Türkei, Russland, China und Indien können zusätzliche Maßnahmen gelten.

Was ist ein Inspektionszertifikat?

Ein Inspektionszertifikat bescheinigt, dass die Erzeugnisse ökologisch sind. Wie oben beschrieben, können diese Inspektionen in einigen Fällen im Herkunftsland und manchmal durch von der EU benannte Kontrollstellen durchgeführt werden.

Alle ökologischen Erzeugnisse, die in die EU eingeführt werden, müssen über die entsprechende elektronische Kontrollbescheinigung (e-COI) verfügen. Ohne diese elektronische Kontrollbescheinigung werden Ihre Erzeugnisse nicht aus dem Ankunftshafen in der Europäischen Union freigegeben.

Informieren Sie Ihren Zollagenten, wenn es sich um Bio-Produkte handelt!

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Zollagenten darüber informieren, dass Sie bestimmte Produkte als Bio-Produkte einführen möchten. Ihr Zollbeamter muss die ökologischen Erzeugnisse als solche einführen und die entsprechenden Verfahren einhalten. Sobald Ihre Produkte ohne die Bezeichnung \"Bio\" eingeführt werden, können Sie sie in der Europäischen Union nicht mehr als Bio-Produkte vermarkten.

Wenn Sie Fragen zur Einfuhr von Bioprodukten in die Europäische Union haben, wenden Sie sich an einen unserer Spezialisten. Sie helfen Ihnen gerne dabei, den Kopf frei zu bekommen.