Es gibt zwei Arten von Versandpapieren: Das T1-Dokument ist ein Transportdokument, das Sie benötigen, wenn Sie Waren von außerhalb der Europäischen Union transportieren wollen, die noch nicht in den freien Verkehr gebracht wurden (auch Einfuhrverzollung genannt). Zudem gibt es das T2-Dokument, was ein Beförderungsdokument ist und erforderlich ist, wenn Sie Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, durch oder in Länder transportieren wollen, die keine EU-Mitgliedstaaten sind. Zum Beispiel durch Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, die Schweiz oder die Türkei.
Das T1-Versandverfahren wird vom exportierenden Zollagenten eingeleitet, der auch für die Entrichtung der Zölle und der Mehrwertsteuer auf die Waren verantwortlich ist. Dies dient dazu, dass Ihre Waren von einem oder mehreren Transitländern besteuert werden können, wenn das Verfahren im Bestimmungsland nicht abgeschlossen ist, und verhindert, dass T1-Formulare verwendet werden, um die Zahlung von Zöllen und Mehrwertsteuer an den Zoll zu umgehen.
Um ein T1-Zollformular zu erhalten, muss Ihr Versandbeauftragter die Anmeldung elektronisch im NCTS ausfüllen, bevor der Spediteur sich anmelden kann, um Ihre Waren bei der Grenzbehörde vorzustellen und das T1-Formular zu aktivieren. Sobald das T1-Formular aktiviert ist, muss eine Kopie davon mit Ihren Waren mitgeführt werden, damit die kontrollierenden Grenzbeamten erkennen können, dass die Waren im Rahmen eines T1-Versandverfahrens befördert werden.
Die T1-Zollformulare werden am Bestimmungsort durch Vorlage Ihrer Waren bei einer Grenzagentur geschlossen. Der Einfuhrabfertiger muss auch Ihre T1-Formulare in seiner Zollerklärung angeben, damit ein Nachweis über die Entrichtung der Zölle und der Mehrwertsteuer vorliegt.
Nachdem Sie uns einen Auftrag zur Erstellung des Versanddokuments erteilt haben, benötigen wir von Ihnen mehrere Informationen und Dokumente zur Erstellung des Versanddokuments. Die T1-Formulare werden mit denselben Unterlagen erstellt, die für eine Ausfuhrzollabfertigung erforderlich sind (Handelsrechnung, Packliste und mindestens ein Beförderungsdokument). Ihr Zollagent kann beide Anmeldungen gleichzeitig ausfüllen, vorausgesetzt, er verfügt über eine Versandgarantie, die es ihm erlaubt, ein T1-Dokument auszustellen. Damit ein Zollagent die Genehmigung zur Einleitung des T1-Versandverfahrens erhält, muss er eine Garantie dafür haben, dass er die Zölle und die Mehrwertsteuer für eine Sendung abführen kann. Wenn Ihr T1-Zollformular am Bestimmungsort nicht beendet wird, hat der Zollagent garantiert, dass er die Steuern zahlen wird. Ihr Transitvermittler darf immer nur einen begrenzten Betrag an Zöllen und Mehrwertsteuer auf seine Bürgschaft anrechnen lassen, so dass immer genügend Kapital vorhanden ist, um ausstehende Steuern zu zahlen. Wir von Customs Support haben Verbindungen zu allen Häfen und sind befugt, T1-Versandverfahren durchzuführen.
Wie lange Ihr Versanddokument dauert, hängt von der Komplexität und der Menge der eingereichten Daten ab. Sobald Ihr T1-Zollformular freigeschaltet ist, wird es voraussichtlich innerhalb von 2-3 Wochen abgeschlossen sein. Danach beginnt der Zoll damit, die Zölle und die Mehrwertsteuer von Ihrem Zollagenten zurückzufordern.
Während der ersten Stufe der Rückforderung sendet das zentrale gemeinschaftliche Versandbüro (Central Community Transit Office, CCTO) eine Mitteilung an Ihren Zollagenten, dass er einen Nachweis über die Beendigung des T1-Versandverfahrens benötigt, damit er das T1-Zollformular im NCTS schließen kann.
Einen Monat nach der Mitteilung der Stufe 1 erlässt die CCTO eine Mitteilung über das Recht auf Anhörung, in der sie einen weiteren Monat Zeit hat, um den Nachweis zu erbringen, dass das T1-Formular geschlossen wurde.
Nach Ablauf dieser Frist erhält Ihr Zollagent eine C18-Zahlungsaufforderung für die auf die Sendung entfallenden Zölle und die Mehrwertsteuer.
Customs Support wickelt für viele Exporteure das T1-Versandverfahren ab, und wir haben unsere Garantien seit dem Brexit erweitert, damit wir Ihre Sendungen abwickeln können. Wenn Sie einen Zollmakler benötigen, der T1-Formulare ausstellen kann, oder andere Zolldienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte noch heute.
Eine Transitzone ist ein Bereich, der für den Transit von Waren oder Passagieren durch ein Land vorgesehen ist. Waren, die sich in der Transitzone befinden, unterliegen dem Zoll und dürfen nicht verarbeitet oder verwendet werden. Die Transitzone soll den Waren- und Personenverkehr erleichtern und beschleunigen, indem unnötige Verzögerungen und Bürokratie vermieden werden.
Transitgüter sind Waren, die von einem Ursprungsland in ein Ziel- oder Empfängerland transportiert werden, aber das Gebiet eines Drittlandes durchqueren müssen, um ihr Ziel zu erreichen. Diese Waren werden für eine begrenzte Zeit durch das Drittland transportiert und dürfen dabei weder verwendet noch verkauft werden. Stattdessen bleiben sie unter der Kontrolle der Zollbehörden und können erst legal in das Drittland befördert werden, nachdem sie bestimmte Verfahren durchlaufen haben.