Fiskalvertretung

Steuervertretung für Deutschland entdecken

Customs Support ist Ihr zuverlässiger Partner in der Fiskalvertretung in Europa. Mit Niederlassungen in 12 Ländern machen unsere Fiskalvertreter den globalen Handel einfach! Unsere Fiskal-Dienstleistungen bieten:

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Ein erfahrenes Team von Fiskalvertretern für Mehrwertsteuerverwaltung
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Yorick Peters
Yorick Peters
Business Development Director Deutschland
Ihr Partner für die Fiskalvertretung

Unsere +1.700 Zollexperten unterstützen Sie europaweit als Fiskalvertretung und steigern die Effizienz Ihres Transports! Entdecken Sie unsere Vorteile:

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Fiskalvertretung

Was ist Fiskalvertretung?

Fiskalvertretung bezeichnet die Möglichkeit für ausländische Unternehmen, sich durch einen Bevollmächtigten in einem anderen Land für steuerliche Zwecke vertreten zu lassen. Konkret bedeutet dies, dass ein Fiskalvertreter die steuerlichen Verpflichtungen für das ausländische Unternehmen in dem betreffenden Land übernimmt. Der Fiskalvertreter handelt für das ausländische Unternehmen bei der Verwaltung und Deklaration der Umsatzsteuer.

Wie kann Customs Support ausländische Unternehmen unterstützen?

Customs Support verfügt über die Genehmigung, als Fiskalvertreter für ausländische Unternehmen aufzutreten. Auf diese Weise können der Zoll und die Mehrwertsteuer von einer Partei abgewickelt werden. Dieser Prozess erhöht die effizient und Einhaltung der Vorschriften.

Welche Informationen werden für die Fiskalvertretung benötigt?

Generell gibt es zwei Formen der Fiskalvertretung - die beschränkte und die allgemeine Fiskalvertretung. Je nachdem welche Form Sie wählen werden unterschiedliche Formulare und Angaben benötigt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung welche Fiskalvertretung für Sie geeignet ist. Kontaktieren Sie jetzt unser Fiskal-Team!

Was ist der Unterschied zwischen der beschränkten und der allgemeinen Fiskalvertretung?

Eine beschränkte Fiskalvertretung ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb der EU und wird häufig eingesetzt, wenn Waren in einen EU-Staat kommen und an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden sollen. Der Fiskalvertreter übernimmt in diesem Fall die Verantwortung für die Umsatzsteueranmeldung und -zahlung im Zielland. Die allgemeine Fiskalvertretung kann eingesetzt werden, wenn ein ausländisches Unternehmen Waren in Deutschland verkauft oder in Deutschland Dienstleistungen erbringt, ohne hierfür eine eigene steuerliche Registrierung in Deutschland zu haben. Der Fiskalvertreter übernimmt in diesem Fall alle steuerlichen Verpflichtungen des ausländischen Unternehmens in Deutschland.

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