Bereiten Sie sich schon jetzt auf das Carbon Border Adjustment Model (CBAM) vor

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Anfang dieses Jahres stellte die EU das Carbon Border Adjustment Model (CBAM) als Mechanismus für den klimaneutralen Handel vor. Das CBAM läuft im Oktober an und in diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich darauf vorbereiten.

Wie fördert das CBAM die Klimaneutralität? 

Das Carbon Border Adjustment Model (CBAM) verlangt von Ihnen die Zahlung einer Gebühr für den in Ihren Importen enthaltenen Kohlenstoff. Dadurch wird sichergestellt, dass für Produkte, die auf den Markt kommen, die gleichen Standards für Kohlenstoffemissionen gelten wie für Produkte, die im Inland hergestellt werden. 

Andernfalls werden nicht nur Umweltstandards umgangen, sondern auch Nicht-EU-Verkäufer können wirtschaftlich profitieren, da weniger umweltfreundliche Waren oft billiger in der Herstellung sind. 

Wenn Sie ein CBAM-bezogenes Produkt importieren, müssen Sie Gutschriften erwerben, die eine grüne Initiative unterstützen, um den eingebetteten Kohlenstoff auszugleichen und Ihre Waren auf den Standard zu bringen. Die Kosten basieren auf den Zertifikaten des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für dieses Produkt. 

 

Wann tritt diese Regelung in Kraft? 

Die CBAM wird in zwei Phasen eingeführt: 

1. CBAM-Übergangsphase 

Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Model beginnt am 1. Oktober 2023 und endet am 31. Dezember 2025. In dieser Phase geht es zunächst nur um die Berichterstattung und erfordert noch nicht den Erwerb der CBAM-Zertifikate. 

Ihr Bericht sollte Folgendes enthalten: 

  • Die Menge des importierten Produkts. 
  • Direkte und eingebettete Kohlenstoffemissionen. 
  • Die Kohlenstoffkosten im Herkunftsland. 
  • Ihr erster Bericht ist bis zum 31. Januar 2024 fällig. 

2. CBAM-Betriebsphase 

Die operative Phase des CBAM beginnt am 1. Januar 2026. Zu diesem Zeitpunkt wird das vollständige Carbon Border Adjustment Model in Kraft treten. Sie müssen eine jährliche Erklärung bei der Kommission vorlegen. Dies kann direkt oder über einen CBAM-autorisierten Erklärer geschehen. Wenn Sie kein CBAM-akkreditierer Anmelder sind, können Sie keine Erklärung ausfüllen. 

Die erste Jahreserklärung muss bis zum 31. Mai 2027 eingereicht werden. 

 

Was Sie jetzt tun sollten, um sich optimal vorzubereiten 

Da die Berichterstattung im Oktober beginnt, bleibt Ihnen nicht mehr viel Zeit für die Vorbereitung. Die Beschaffung von Informationen geht nie so schnell, wie wir denken, daher ist es am besten, wenn Sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. 

Hier sind die wichtigsten fünf Dinge, um die Sie sich so schnell wie möglich kümmern sollten: 

  • Finden Sie heraus, ob eine Ihrer Waren von CBAM betroffen sein wird. 
  • Informieren Sie Ihre Lieferanten über die Änderung und die Anforderungen an die Berichterstattung. 
  • Halten Sie Ausschau nach produktspezifischen Regeln für die Berechnung des eingebetteten Kohlenstoffs.* 
  • Prüfen Sie, ob Ihre Lieferanteninformationen in Ordnung sind, bevor die CBAM-Übergangsphase im Oktober beginnt, damit Sie von Anfang an über vollständige Daten verfügen. 
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine EORI-Nummer haben. 

*Beachten Sie, dass alle Vorschriften, die sich auf Waren beziehen, unter Ihren Warennummern veröffentlicht werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Waren korrekt klassifiziert sind, um Probleme zu vermeiden. 

 

Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf das Carbon Border Adjustment Model (CBAM)? 

Customs Support ist für Sie da. Wir bieten EU-weite Importabfertigung und Zollberatung an. Unsere Zolldeklaranten arbeiten bereits mit Unternehmen wie Ihrem zusammen, um sich auf das Carbon Border Adjustment Model vorzubereiten. Sprechen Sie noch heute mit einem unserer Experten über die Vorbereitungen auf das CBAM.