Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr

Wie bringen Sie Waren in den freien Verkehr?
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Birds releasing from chain over sea

Wenn Sie Waren in die Europäische Union einführen, müssen Sie diese in den zollrechtlich freien Verkehr überführen. Freier Verkehr bedeutet, dass die Waren vom Zoll abgefertigt werden, und Sie in Länder der Europäischen Union verkauft oder dort verwendet werden können.

Wie bringen Sie Waren in den freien Verkehr?

Es gibt ein Standardverfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr der EU:

  1. Die Waren werden in die EU verschifft und von Bord des Schiffes oder Flugzeugs genommen. Sie können vorübergehend gelagert werden, bis sie vom Zoll abgefertigt werden.
  2. Das einführende Unternehmen/der Wirtschaftsbeteiligte/der Anmelder konsultiert den TARIC* und vergewissert sich, dass die erforderlichen Begleitdokumente in Ordnung sind, nachdem er eine Bestätigung bekommen hat, dass für die Waren in der Sendung keine Beschränkungen und Verbote gelten. Bei den Begleitdokumenten handelt es sich zum Beispiel um die Einfuhrlizenz, Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen. Die Waren werden dann der Zollbehörde vorgeführt. Auf Verlangen werden auch die Begleitdokumente eingereicht.
  3. Die Zollbehörde nimmt dann eine Risikobewertung vor und führt in einigen Fällen eine Kontrolle der Waren durch. Wenn die Güter die Beurteilung und die Kontrollen bestehen, wird die Entscheidung, ob die Waren in den freien Verkehr überführt werden können, dem einführenden Unternehmen mitgeteilt. Die Zollbehörde wird dann die Zollschuld betreuen. Die Zollschuld umfasst die Festsetzung der Zollabgaben, die Verwaltung der Sicherheitsleistung und die Administration der Zollschuld.
  4. Das einführende Unternehmen bzw. der Anmelder entrichtet die Einfuhrabgaben und alle anderen anfallenden Leistungen oder stellt sicher, dass die Abgaben durch eine Sicherheitsleistung gedeckt sind. Neben den Zöllen fallen auch Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und beispielsweise Antidumpingzölle an.
  5. Anschließend überführt die Zollbehörde die Waren in den freien Verkehr.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlung der Einfuhrzöllen?

Es gibt mehrere Fälle, in denen eine Befreiung von der Zahlung von Einfuhrabgaben möglich ist:

  • Rückwaren - das sind Waren, die aus der EU exportiert wurden und nun aus irgendeinem Grund zurückgeschickt werden. Hier gibt es einige Einschränkungen. Zum Beispiel müssen die Waren innerhalb von drei Jahren in das Zollgebiet der EU zurückgebracht werden und wieder in den freien Verkehr überführt werden. Die Güter müssen sich in demselben Zustand befinden, in dem sie exportiert wurden. Die Rücksendung kann nur aus einem Teil der ursprünglich ausgeführten Waren bestehen.
  • Aktive Veredelung von Nicht-Unionswaren - Hierbei handelt es sich um Nicht-Unionswaren, die in die EU importiert werden, um bereits in der EU befindliche Nicht-Unionswaren zu reparieren oder zu verarbeiten. Sie kann auch verwendet werden, um Nicht-Unionswaren so zu verändern, dass sie den EU-Anforderungen entsprechen, bevor sie in den freien Verkehr gebracht werden. Nach der Veredelung können die Waren entweder wieder ausgeführt oder nach dem regulären Verfahren in den freien Verkehr überführt werden. Für die Inanspruchnahme des aktiven Veredelungsverkehrs benötigen Sie eine Genehmigung der Zollbehörde.
  • Auf See gefangene Erzeugnisse - Wenn ein Fischereifahrzeug aus der EU in den Hoheitsgewässern eines Nicht-EU-Landes Fische/Erzeugnisse fängt, sind diese "Erzeugnisse" von den Einfuhrzöllen befreit. Das Gleiche gilt für Waren, die an Bord eines solchen Schiffes oder Fabrikschiffs aus der EU hergestellt werden.

Stellen Sie sicher, dass Sie über alles Bescheid wissen

Dieser Blog soll Sie informieren und das Verfahren sowie einige der Ausnahmen beschreiben. Er ist nicht als vollständiger Überblick über die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU gedacht.

Wenn Sie Fragen zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Spezialisten. Sie können sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten und können Ihnen bei der Überführung Ihrer Waren in den zollrechtlich freien Verkehr behilflich sein.

Photo by Jeffrey Blum on Unsplash