Was ist die EUR-MED?
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED ist ein Präferenznachweis. Ein Präferenznachweis für die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone). Beim Export von Waren in einen Pan-Euro-Med-Vertragsstaat kann eine EUR-MED ausgestellt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, damit der Importeur keine oder ermäßigte Zollgebühren zahlen muss.
Um eine EUR-MED beantragen zu dürfen, müssen die Waren nachweislich in der EU hergestellt oder ausreichend bearbeitet worden sein, um als "in der EU hergestellt" zu gelten. Außerdem müssen die Waren bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen variieren je nach HS-Code. Über die sogenannte Listenregel oder Verarbeitungsliste kann geprüft werden, ob der Ware die erforderliche Ursprungseigenschaft verliehen werden kann. Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, haben die Waren einen präferenziellen Ursprung.
Welche Länder gehören zur Pan-Euro-Med Kumulierung?
Die folgenden Länder sind Beispiele für Mitglieder des Pan-Euro-Med-Handelsabkommens:
• die EU
• die EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein)
• die Färöer-Inseln
• Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, ...)
• die Republik Moldau
• und weitere Länder
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf der Website der Europäischen Kommission.
Wo kann ich die EUR-MED beantragen?
Die EUR-MED kann bei den meisten Zollstellen beantragt werden. Die Zollbehörde muss das Dokument dann validieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann ein EUR-MED beantragen müssen, wenn der Gesamtwert der Sendung über 6.000 EUR liegt. Liegt der Wert darunter, reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung aus. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass die Waren einen präferenziellen Ursprung haben.
Es besteht die Möglichkeit der Vereinfachung, d.h. eine Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Als Ermächtigter Ausführer sind Sie berechtigt, eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung zu vermerken, wenn Sie Ursprungsware in ein Land versenden mit entsprechendem Präferenzabkommen. Sie müssen in dem Fall keine EUR-Med mehr beim Zollamt beantragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer.
Benötige ich ein EUR-MED-Zertifikat beim Export in ein Pan-Euro-Med-Land?
Sie benötigen nicht unbedingt ein EUR-MED, um Waren in Pan-Euro-Med-Länder zu exportieren. Aber wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können Sie mit der Erstellung des Präferenznachweises sich einen monetären Vorteil beim Import verschaffen, d.h. keine oder ermäßigte Zollabgaben zahlen.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung eines EUR-MED benötigen oder weitere Fragen zu Import- oder Exportangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Experten.